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Betreuungsrecht
 

 

Rechtliche Grundlagen:
Durch das Betreuungsgesetz soll die Stellung behinderter und psychisch kranker Menschen im Rechtsverkehr, insbesondere ihr Selbstbestimmungsrecht, gestärkt werden. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB).


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 Träger

DRK Kreisverband
Nordvorpommern e.V.

 Geschäftsstelle:

Körkwitzer Weg 43,
18311 Ribnitz-Damgarten

 Telefon:

03821/87860

 Fax:

03821/811082

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